Verkehrscoaching
Neue gesetzliche Wege gegen „Alkohol am Steuer“
Seit 01. September 2009 ist für Fahrzeuglenker, die erstmalig mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,19 Promille auffällig werden, neben der Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheines ein sogenanntes Verkehrscoaching zwingend vorgeschrieben. Der Samariterbund begrüßt diese gesetzliche Entwicklung, weil Sie die Bewusstseinsbildung über die möglichen Auswirkungen von Alkohol am Steuer in den Vordergrund rückt und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet.
Das Verkehrscoaching ist eine halbtägige Veranstaltung in der Dauer von 4 Kurseinheiten zu je 50 Minuten. In den ersten beiden Einheiten werden Ihnen durch erfahrene Notfallsanitäter bzw. Ärzte des Samariterbundes Informationen über die Wirkung von Alkohol im Körper und die Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit gegeben und Ihnen die möglichen Konsequenzen des Lenkens von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss bewusst gemacht. Der zweite Teil des Verkehrscoachings wird durch erfahrene Verkehrspsychologen gestaltet und motiviert sie, sich mit ihrem eigenen Verhalten und möglichen Veränderungsstrategien auseinanderzusetzen.
Das Verkehrscoaching wird in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern (in begründeten Ausnahmefällen sind Einzelcoachings möglich) abgehalten. Selbstverständlich werden alle Inhalte dieser Verkehrscoachings absolut vertraulich behandelt.
Die Kosten für ein Verkehrscoaching betragen € 100,– und sind gesetzlich geregelt.
