Betreubares Wohnen
Definition des Betreubaren Wohnen des Landes OÖ:
Betreubares Wohnen ist eine besondere Wohnform, die Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und Sicherheit verbindet und so lange wie möglich fördert. Sie ist eine Alternative zur Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim und für Menschen mit leichtem Hilfe- und Betreuungsbedarf gedacht, die eine behindertengerecht gestaltete, individuell möblierte Mietwohnung wünschen und das Bedürfnis nach Gemeinschaft in einem stimmigen sozialen Umfeld abdecken möchten.
Was bietet betreubares Wohnen?
Die Sicherstellung von Betreuungsleistungen in Kombination mit altersgerechtem Wohnen, das heißt
- barrierefreie und behindertengerecht gestaltete Kleinwohnungen (ca. 50 m²)
- Betreuungssicherheit rund um die Uhr durch eine Notrufanlage (Rufhilfe)
- Pflege- und Betreuungsleistungen bei Bedarf (Wahlleistungen)
- Soziale Betreuung durch eine fachlich geeignete Ansprechperson (Beratung, Vermittlung, Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten etc. – Grundleistungen)
- Die besonders attraktive Förderung des Landes (90 Prozent Wohnbauförderung statt der üblichen 60 Prozent) ermöglicht günstige Mieten; damit ist der Bereitstellungszuschlag zur Miete (mit dem die Kosten des Notrufs und der Betreuungsperson abgedeckt werden) auch bei kleinem Einkommen leistbar.
Die Ansprechperson ist zu bestimmten Zeiten anwesend und tritt mit den Mieterinnen und Mietern in Kontakt, informiert über mobile Dienste, organisiert gemeinschaftliche Veranstaltungen etc.
Land Oberösterreich / Betreubares Wohnen
Vergabe:
Ausschließlich über die Gemeinde Feldkirchen:
Fr. Gertrude Raab
Gemeindeamt Feldkirchen a.d. Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen
Tel. 07233/7255-46 Fax: 07233/6504
E-Mail:g.raab@feldkirchen-donau.at
1. Stock, Zimmer-Nr. 7
