Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Führerschein)
Unterweisung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort” (SM) als gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für die Ausstellung eines Führerscheines.
Die Kurse finden meist direkt in den Fahrschulen statt, bei Bedarf auch auf der Rettungsdiensstelle in Feldkirchen.
| Gesetzliche Grundlagen: |
Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) Verordnung über die Durchführung des Führerscheingesetzes, (Führerscheingesetz – Durchführungsverordnung – FSG – DV) |
| Vorbedingungen: | keine |
| Kursdauer: | 6 Stunden |
| Abschlussprüfung: | Nicht vorgesehen |
| Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 (0)7233 / 6380 und per E-Mail office@asb-feldkirchen.at zur Verfügung. |
